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ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17 |
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- BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06
Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17
Solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, läuft die Ausschlussfrist nicht an (BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06).Ziel der Norm ist es, für den Kündigungsempfänger rasch Klarheit zu schaffen, ob der Kündigungsberechtigte einen Sachverhalt zum Anlass für eine außerordentliche Kündigung nimmt (BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06).
Unerheblich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder nicht (BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12; BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06).
Es besteht aber für weitere Ermittlungen kein Anlass mehr, wenn der Sachverhalt bereits geklärt ist oder der Gekündigte ihn sogar zugestanden hat (BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06; BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01).
Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren und welche weiteren Ermittlungen - zumindest aus damaliger Sicht - zur Klärung von Zweifeln angestellt worden sind (BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17
a) Der Arbeitnehmer hat nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG (GS), 27.02.1985 - GS 1/84; krit. etwa LAG Niedersachsen, 10.02.2016 - 14 Sa 745/15) einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits, wenn er in erster Instanz mit seinem Kündigungsschutzantrag obsiegt.Der Anspruch steht dem Arbeitnehmer erst nach dem Ablauf der Kündigungsfrist bzw. dem durch die Kündigung avisierten Beendigungszeitpunkt zu (BAG (GS) 27.02.1985 - GS 1/84; BAG, 09.12.1985 - 2 AZR 190/85).
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12
Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17
Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen (BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12; BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/099).Unerheblich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder nicht (BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12; BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06).
- BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85
Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17
Der Anspruch steht dem Arbeitnehmer erst nach dem Ablauf der Kündigungsfrist bzw. dem durch die Kündigung avisierten Beendigungszeitpunkt zu (BAG (GS) 27.02.1985 - GS 1/84; BAG, 09.12.1985 - 2 AZR 190/85). - LAG Niedersachsen, 10.02.2016 - 14 Sa 745/15
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichenden Darlegungen der …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17
a) Der Arbeitnehmer hat nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG (GS), 27.02.1985 - GS 1/84; krit. etwa LAG Niedersachsen, 10.02.2016 - 14 Sa 745/15) einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits, wenn er in erster Instanz mit seinem Kündigungsschutzantrag obsiegt. - LAG Düsseldorf, 08.12.2015 - 9 Sa 685/15
Befristung; wissenschaftliches Personal
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17
Er ist hinreichend bestimmt und vermengt die Beschäftigung nicht mit anderen Vertragsbedingungen (vgl. etwa LAG E., 07.12.2015 - 9 Sa 685/15; Hamacher, Antragslexikon Arbeitsrecht, "Beschäftigung" m. w. Nachw.). - BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14
Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17
Um diese Überprüfung zu ermöglichen, hat der Tatrichter die wesentlichen Gesichtspunkte für seine Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14, Rn. 19). - BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17
Der Richter muss sich vielmehr mit einer persönlichen Gewissheit begnügen, die den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93, Rn. 40). - BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17
Es war somit grundsätzlich Sache der Beklagten, die Unwahrheit der Behauptungen der Klägerin darzutun (BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11, Rn. 28). - BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17
Es kommt darauf an, ob die Weiterbeschäftigung zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dem Kündigenden aus der Sicht eines objektiven und verständigen Betrachters unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist oder nicht (BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 m. zahlr. w. Nachw.). - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05
Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11
Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers
- BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11
Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist
- BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15
Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast
- BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01
Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers …
- BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91
Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund
- LAG Düsseldorf, 25.07.2003 - 14 Sa 657/03
Verdachtskündigung, Kündigung wegen Schlechtleistung